Inkassomassnahme ausstehende AHV-Beiträge

Bisher wurden ausstehende AHV-Beiträge im Pfändungsverfahren eingetrieben. Ab dem 1.1.2025 werden offene AHV-Beiträge jedoch für im Handelsregister eingetragene Schuldner über ein Konkursverfahren eingefordert.