Verlängerung Kurzarbeitsentschädigung

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Mitteilung des Bundesrats vom 1. Juli 2020