Anpassung der Covid-19-Verordnung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Die Umsatzschwelle wird für Härtefälle von CHF 100'000 auf CHF 50'000 gesenkt. Für den Leistungsbezug der EO wird die nötige Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent gesenkt.

Link zur Mitteilung des Bundesrats vom 18. Dezember 2020