Änderungen Steuerperiode 2021

Höhere Abzüge für Krankenkassenprämien
Die Abzüge für Krankenkassenprämien werden erhöht. Sie betragen 9620 Franken für Verheiratete, 4810 Franken für Erwachsene, 4210 Franken für junge Erwachsene (18 bis 25 Jahre) und 1140 Franken für Kinder (0 bis 18 Jahre).

Senkung des jährlichen Steuerfusses der direkten Kantonssteuern
Der Steuerfuss der Kantonssteuern auf dem Einkommen der natürlichen Personen für die Steuerperiode 2021 beträgt 98 % der Steuersätze nach Artikel 37 Abs. 1 DStG. Der Steuerfuss der Kantonssteuern auf dem Vermögen der natürlichen Personen für die Steuerperiode 2021 beträgt 100 % der Steuersätze nach Artikel 62 DStG.

Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Ab der Steuerperiode 2021 erfolgt die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf der Grundlage der Abrechnung der laufenden Steuerperiode. Sie bezieht sich nicht mehr auf die Abrechnung der zukünftigen Steuerperiode. Die Abrechnung der Steuerperiode 2021 enthält somit die Rückerstattung der Verrechnungssteuer der Jahre 2020 und 2021.

Überblick der wichtigsten Neuerungen