Anhebung Umsatzgrenze MWST für Vereine

Der Bundesrat setzt die Erhöhung der Umsatzgrenze für die MWST-Pflicht von bisher CHF 150'000 neu auf CHF 250 000 für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtliche geführte Sport- und Kulkturvereine und gemeinnützige Institutionen auf den 1. Januar 2023 in Kraft. 

Die Referendumsfrist dieser Änderung des MWST-Gesetztes dauert bis 7. April 2022. Der Bundesrat setzt die Änderung unter dem Vorbehalt in Kraft, dass die Referendumsfrist unbenutzt verstreicht. 

Eine schrifltiche Abmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV ist notwendig. Ohne Abmeldung gilt die Steuerpflicht weiterhin. Die Abmeldung muss innert 60 Tagen nach Ende der Steuerperiode bei der ESTV eintreffen. 

Medienmitteilung