Nachzahlung KAE

Unternehmen, die in den Jahren 2020 und 2021 im summarischen Verfahren Kurzarbeitsentschädigung (KAE) abgerechnet haben, können ein Gesuch auf Überprüfung ihrer KAE-Ansprüche für diesen Zeitraum stellen. Aufgrund eines Bundesratsentscheids kann für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil geltend gemacht werden. Unternehmen können entsprechende Gesuche neu bis am 31. Dezember 2022 via eService auf dem Portat arbeit.swiss einreichen. 

Mit der Verschiebung der Eingabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Dezember 2022 gewährt das SECO den Betrieben mehr Zeit zur Geltendmachung der Nachforderung von Ferien- und Feiertagsentschädigungen. 

Nachzahlung (arbeit.swiss)

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