Corona-EO für selbständig Erwerbende

Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen.

Anmeldeformular ist für Personen in arbeitgeberähnlicher Funktion sowie deren mitarbeitende Ehegatten

Mitteilung des Bundesrats