Entscheid des Bundesgerichts

Information bezüglich Bemessung der KAE (Ferien- und Feiertage)

Am 26. Februar 2021 hatte die Arbeitslosenkasse Luzern mit der Unterstützung des SECO beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Luzern zur Frage der Ferien- und Feiertagsentschädigung bei Kurzarbeit im summarischen Verfahren eingereicht. Am 09.12.2021 ist nun das Urteil des Bundesgerichts in dieser Sache beim SECO eingegangen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde in einem Urteil vom 17. November 2021 abgewiesen. Es hält in seinem Urteil fest, beim summarischen Abrechnungsverfahren sei die Ferien- und Feiertagsentschädigung für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen.

Das summarische Abrechnungsverfahren für KAE wurde zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 im Eilverfahren eingeführt, um den administrativen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu minimieren, trotz beispielloser Anzahl eingereichter Anträge eine möglichst rasche Auszahlung zu gewährleisten und somit die Arbeitsstellen und die Liquidität der betroffenen Unternehmen in dieser ausserordentlichen Lage zu sichern.

Das SECO hat das Urteil des Bundesgerichts zur Kenntnis genommen und wird seine Auswirkungen nun eingehend analysieren. Über das weitere Vorgehen entscheidet und informiert das SECO so rasch wie möglich.