In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderungen des AHV-Gesetztes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen.
Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz folgende Mehrwertsteuersätze:
Normalsatz: 8,1%
Reduzierter Satz: 2,6%
Sondersatz für Beherbegungen: 3,8%